Urkunden
Urkunden sind offizielle Schriftstücke, welche von einer Behörde, einem Notar oder Standesbeamten ausgestellt wurden, um einen Sachverhalt festzustellen. Die Urkundenlehre (Diplomatik) untersucht die Echtheit der Urkunde. Sie wertet Siegel aus, betrachtet die Schrift (Paläographie), den Inhalt und die Überlieferung der Urkunde.
Unter den etwa 4.000 Urkunden befindet sich auch der Stadtbrief des Markgrafen Otto von Meißen, eines der ältesten Dokumente des Stadtarchivs Leipzig. Die Datierung dieser Urkunde wird auf den Zeitraum 1156 bis 1170 eingegrenzt und hat formale Besonderheiten, die in dem ersten der vier Bände zur Geschichte der Stadt Leipzig eingehend beschrieben werden.
Die Urkundenüberlieferung der Ratsstube ist eine bedeutende Quelle zu Fragen des Stadtrechts, des Grundbesitzes und der Privilegien. Die Ratsstube verkörperte den Kern der Leipziger Stadtverwaltung vor 1830.
Im Zuge der Säkularisierung fielen der Stadt nicht nur die Gebäude der Klöster, sondern auch ein Teil des Inventars, des Grundbesitzes und der darauf liegenden Nutzungsrechte zu. Die Urkundendepots einiger kirchlicher Einrichtungen gelangten auf diesen Weg in das Ratsarchiv.